Allgemeine Geschäftsbedinungen
Smiley's Play Garden
Grosser und Gruber GmbH
Hauptplatz 12-14 / Top 2.10.
3430 Tulln an der Donau
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Jegliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Grosser und Gruber GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grosser und Gruber GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wäre ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt worden.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Betrieb der Grosser und Gruber GmbH (Betreiber) – „Smileys Playgarden“ (Anlage) am Standort – Hauptplatz 12-14 / Top 2.10., 3430 Tulln an der Donau durch Benutzer und Benutzerinnen (Benutzer). Der Betreiber schließt jegliche Art von Verträgen ausschließlich unter Verweis auf diese AGB. Die Einsicht der dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB ist jederzeit per Aushang vor Ort oder im Internetauftritt des Betreibers unter www.smileys-playgarden.at möglich. Durch den Kauf einer Zutritts- beziehungsweise Nutzungsberechtigung und Benutzung der Anlage gelten die AGB des Betreibers als akzeptiert und die Einhaltung als verpflichtend. Als Benutzung gilt die Anwesenheit in den Anlagen des Betreibers, insbesondere sowohl zu Zwecken der eigenen Freizeitbetätigung oder auch zur Begleitung anderer Personen, als auch zu Zwecken der eigenen Konsumation im Aufenthaltsbereich. Die AGB des Betreibers gelten für die gesamte Anlage.
1.3 Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grosser und Gruber GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Zustimmung. Weiters gelten auch Vertragserfüllungshandlungen nicht als Zustimmung zu von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grosser und Gruber GmbH abweichenden Vertragsbedingungen.
1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grosser und Gruber GmbH gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
2.1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers werden mit Lösen eines Tickets (online oder am Zutrittssystem), Onlinebuchung oder Unterschrift des Kunden am Ende des Fließtextes Bestandteil ist des Vertrages. Hinsichtlich Verbrauchern gilt dies jedoch nur insoweit, als der Betreiber beweisen kann, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat. [EG1] Sowohl gegenüber Unternehmen, wie auch gegenüber Verbrauchern, stellen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grosser und Gruber GmbH Vertragsinhalt dar und werden vom Kunden mit Lösen eines Tickets oder Bestellabschluss im Onlinebuchungsvorgang oder seiner Unterschrift ausdrücklich und vollinhaltlich anerkannt.
2.2 Vertragsabschluss Fernabsatz
Bei Buchung bzw. Bestellung der Eintrittsberechtigung in Smiley’s Play Garden über die Website (www.smileys-playgarden.at) kommt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gemäß § 1 Abs 1 Z 1 FAGG zur Anwendung. Bevor der Verbraucher an einen allfällig abgeschlossenen Vertrag mit dem Betreiber gebunden ist, informiert dieser den Verbraucher über die gemäß § 4 FAGG vorgesehenen Informationen. Die Informationsbereitstellung erfolgt über die Homepage des Betreibers. Das dem Verbraucher grundsätzlich durch das FAGG verliehene Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG gegenüber dem Betreiber nicht, da es sich bei der vom Betreiber angebotenen Leistung, um Dienstleistungen handeln, welche zu einer im Vorhinein eingegrenzten Zeit erfolgen. Damit wird dem Schutz des Betreibers Rechnung getragen, andere Kunden nicht im Vertrauen auf den bereits abgeschlossenen Vertrag für den bestimmten Zeitraum abweisen zu müssen.
Für einen Vertragsabschluss im Fernabsatz ist die wahrheitsgemäße Angabe des Vornamens, Nachnamens, E-Mail-Adresse, PLZ, Stadt und Telefonnummer auf der Buchungsseite des Betreibers notwendig.
Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen des Betreibers stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt- und Dienstleistungskatalog dar. Sämtliche Angebote sind bis zur Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages durch den Betreiber unverbindlich und freibleibend.
Vor Absenden der Bestellung wird dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, seine Bestelldaten zu überprüfen, die AGB zu lesen und etwaige Eingabefehler zu korrigieren. Durch das vollständige Ausfüllen der Bestellmaske und Anklicken des Bestell-Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Das Abgeben einer Bestellung ist nur möglich, wenn der Kunde die AGB, sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert; welche im Rahmen des Buchungsvorganges per Klick auf den Link ersichtlich sind. Die Akzeptanz bestätigt der Kunde durch das Setzen eines Häkchens. Die Bestätigung des Eingangs dieser Bestellung erfolgt unverzüglich durch eine automatisierte E-Mail.
Der Vertragsabschluss im Fernabsatz ist verbindlich und kann nach erfolgtem Vertragsabschluss nicht storniert oder abgeändert werden (§ 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Eine allfällige Stornierung im Einzelfall erfolgt lediglich aus Kulanz; der Kunde hat keinen Anspruch darauf.
Die Abwicklung der Bezahlung erfolgt über den Zahlungsabwickler „Stripe“ und erfolgt wahlweise per EPS Zahlung, Kreditkarte oder Klarna. Änderungen der Möglichkeiten zur Bezahlung durch den Betreiber können kurzfristig geändert werden.
2.3 Vertragsabschluss vor Ort
Der Vertragsabschluss vor Ort erfolgt direkt am Zutrittsautomaten unter Einbeziehung dieser AGB, welche vor der Eintrittsschleuse in Form eines Aushanges für Jedermann ersichtlich sind. Die maximale Anzahl der Kunden in dem Bereich der Anlage ist begrenzt. Sollte das Kontingent der maximalen Besucheranzahl bereits ausgeschöpft sein, so kann der Vertragsabschluss vor Ort durch den Betreiber abgelehnt werden. Dies erfolgt dahingehend, dass das Zutrittssystem dies automatisch erkennt und sohin den Zutritt verweigert. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Bezahlung erfolgt vor dem Verlassen der Anlage wahlweise in bar, per Kredit- oder Bankomatkarte. Änderungen der Möglichkeiten zur Bezahlung durch den Betreiber können kurzfristig geändert werden.
3. Preise
3.1 Allgemein
Alle von der Grosser und Gruber GmbH genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
3.2 Eintrittspreise vor Ort
Die Eintrittspreise werden auf Grundlage der in der Anlage verbrachten Zeit abgerechnet. Eine halbe Stunde (30 Minuten) ist der Minimum Eintritts Preis, jede weitere begonnene halbe Stunde wird verrechnet. Bei Verlust des Tickets wird eine Pauschale von € 60,- verrechnet.
3.3 Aushang der Preise
Die Preise sind online und vor Ort ersichtlich. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten
3.4 Preise der Partykojen
Zudem stehen drei Partykojen zur Verfügung, die ausschließlich online über die Website gebucht werden können. Die Buchung erfolgt zu festgelegten Zeitslots von jeweils 3 Stunden. Eine Vor-Ort-Buchung ist nicht möglich.
In dieser Zeit stehen ein Partyraum, die Küche und die gesamte restliche Anlage von Smiley’s Play Garden zur Verfügung. Für gebuchte Partys dürfen eigene Speisen und Getränke mitgebracht werden. Die Partykojen müssen pünktlich nach 3 Stunden geräumt und in sauberem Zustand verlassen werden. Eine Reinigungspauschale in Höhe von € 60,00 kann bei starker Verschmutzung nachverrechnet werden.
Eine Stornierung ist bis spätestens 6 Wochen vor dem gebuchten Termin möglich. Unter Einbehaltung eines Kostenersatzes/Bearbeitungsgebühr von pauschal € 39,00. Bei einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin ist der volle Betrag zu bezahlen, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
4. Nutzungsbedingungen
4.1 Nutzung des „Smileys Playgarden“ (Anlage)
Es gilt ein absolutes Rauch- & Suchtmittelverbot in allen Bereichen der Anlage.
Speisen und alkoholfreie Getränke dürfen ausschließlich im Aufenthaltsbereich konsumiert werden, im Spielbereich ist dies strengstens untersagt.
Verunreinigungen (z. B. durch Erbrechen, Ausschütten von Getränken, Tortenstücke am Boden etc. ) im sind gründlichst von der Begleitperson zu beseitigen. Die gesamte Anlage ist geräumt und in sauberem Zustand zu verlassen. Eine Reinigungspauschale in Höhe von € 60,00 kann bei starker Verschmutzung verrechnet werden.
Die Mitnahme von Tieren ist, mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für beeinträchtigte Personen, untersagt.
Bei Stromausfall sind alle Spielgeräte sofort zu verlassen.
Bei Gefahr oder Brandfall sind die markierten Notausgänge umgehend und eigenständig zu nutzen.
Kinderwagen dürfen ausschließlich in den Garderobenbereichen abgestellt werden. Die Eingänge und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
4.2 Risikoumfang
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass
- die Benutzung der Anlagen mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und
- trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer Verletzungen besteht,
- bei Verwendung der Anlagen, insbesondere bei stark besuchter Anlage noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen können,
- insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der Anlagen, erhöhte Gefahren entstehen können.
4.3 Benutzungsvorschriften
Zur Vermeidung von Verletzungen ist bei der Benutzung der Anlagen des Betreibers geeignete Kleidung zu tragen. Kleidung, die etwa spontanes Bewegen einschränkt, darf nicht getragen werden. Kleidung mit hängenden Reißverschlüssen, Schlaufen und Bändern darf ebenso nicht getragen werden.
Seh- und Hörhilfen, die sich beim Springen oder Klettern vom Kopf lösen könnten, dürfen ebenso wie Kopfbedeckungen, Schmuck oder Piercings nicht getragen werden. Die Anlagen dürfen nur ohne Tragetaschen (Handtaschen, Rucksäcke, etc.) und nur mit leeren Bekleidungstaschen betreten und benutzt werden. Bei der Benutzung der Anlage dürfen keine Schmuckstücke (wie Ringe, Armreifen und -bänder, Halsketten, etc.) getragen werden. Darüber hinaus ist bei der Benutzung der Anlage das Tragen von digitalen Geräten (Smartphones, MP3 Playern, etc.), die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, verboten
Jeder Benutzer muss sich vor Benutzung der Anlagen des Betreibers stets umfassend aufwärmen, um Verletzungen vorzubeugen.
Alle Anlagen des Betreibers dürfen nur mit Anti-Rutsch Socken benutzt werden. Diese können mitgebracht oder vor Ort erworben werden. Die Nutzung der Anlage mit Straßenschuhen, mitgebrachten Sportschuhen oder barfuß ist nicht erlaubt.
4.4 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt ausschließlich bei den erwachsenen Begleitpersonen (Aufsichtsperson). Smiley's Play Garden wird ohne Personal betrieben. Eine Beaufsichtigung der Kinder durch Mitarbeiter:innen findet nicht statt. Die erwachsenen Begleitpersonen sind für Sicherheit, Verhalten und Hygiene ihrer Kinder während des gesamten Aufenthalts verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass nur jene Anlagen benutzt werden, die den physischen und psychischen Fähigkeiten entsprechen und der Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen gefährdet bzw. verletzt.
4.5 Baby und Kleinkinderbereich
Der Baby- & Kleinkindbereich ist für die Benutzung von 0-3 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson erlaubt.
4.6 Spielparcours und Video Wall
Der Spielparcours und die Video Wall ist für Kinder ab 4 Jahren gestattet, sofern die erforderliche physische und psychische Gesundheit für die Benutzung der Anlagen gegeben ist.
4.7 Toiletten außerhalb „Smileys Playgarden“ (Anlage)
Die Toiletten befinden sich außerhalb der Anlage, im allgemeinen Bereich des Einkaufzentrums. Vor dem Toilettengang muss das Ticket entwertet und bezahlt werden, damit die Anlage verlassen werden kann. In diesem Fall kann am Bezahlautomaten ein Toilettenticket angefordert werden, welches beim Wiedereintritt in Form eines 10-minütigen Guthabens angerechnet wird.
5. Haftung
5.1 Haftungsausschluss des Betreibers
Dem Benutzer ist bekannt, dass selbst die adäquate Benutzung der Anlagen (im Sinne der Punkte 1-5) ein Gefahrenpotential für Personen- und Sachschäden darstellt. Durch die Benutzung der Anlage nimmt er dieses Risiko bewusst in Kauf. Jegliche Haftung des Betreibers, auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen, sowie für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten, für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist daher eine Haftung des Betreibers für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.
Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände des Benutzers, auch nicht im Falle eines Einbruches in versperrte Kästchen oder Partykojen. Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen. Für persönliche Gegenstände des Benutzers sind kostenfrei versperrbare Kästchen vorhanden. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch den Benutzer kommt kein Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber zustande.
5.2 Haftung des Benutzers
Der Benutzer haftet für sämtliche von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung der Bereiche der Anlage verursachten Schäden, sowohl gegenüber dem Betreiber, wie auch gegenüber Mitbenutzern. Der Benutzer verpflichtet sich ferner, sämtliche derartige Schäden umgehend an den Betreiber zu melden.
5.3 Haftung der erwachsenen Begleitperson
Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der Minderjährige oder dieser selbst erleidet und/oder verursacht.
6. Ausschluss eines Benutzers
Wer gegen die AGB, die Sicherheits-, Benutzungs- und Verhaltensregeln sowie gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Bereiche der Anlage ausgeschlossen und der Räumlichkeiten verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte. Bei wiederholten Verstößen oder einem groben Verstoß gegen die AGB, die Sicherheits-, Benutzungs- und Verhaltensregeln kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
7. Gewährleistung
Der Benutzer hat sich vor Erwerb einer Zutrittsberechtigung über die Einrichtungen der Anlage zu informieren. Die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers bestehen in dem von allgemeinen Gesetzen (ABGB) und den Verbraucherschutzgesetzen (insbesondere KSchG) dem Verbraucher eingeräumten Gewährleistungsrechten. Der Betreiber gewährt dem Verbraucher keine über die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gewährleistungsrechte. In etwaigen Extremfällen kann der Betreiber aus Kulanz mit dem Kunden abweichendes vereinbaren. Der Abschluss einer solchen dem Kunden entgegenkommende Vereinbarung obliegt dem Betreiber. Der Kunde hat hierauf keinen Anspruch.
8. Rechtswahl, Vertragssprache
Es gilt österreichisches Recht.
Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht und Verweisungsnormen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
9. Datenschutz und Videoüberwachung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung der Vertragspflicht von der Grosser und Gruber GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Sämtliche personenbezogenen Daten, die die Grosser und Gruber GmbH vom Kunden im Rahmen des Auftrages erhebt, werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der vertraglich bedungenen Verpflichtungen verwendet. Die Grosser und Gruber GmbH leitet Daten des Kunden nur zu diesen Zwecken an Auftragsverarbeiter und Dritte weiter, welche von der Grosser und Gruber GmbH gesondert zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt sohin auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und ist damit rechtmäßig.
Die Grosser und Gruber GmbH verwahrt Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt und speichert diese nur solange, wie die Grosser und Gruber GmbH hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder dies zur Wahrung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten kommt dem Kunden das Recht auf Auskunft, Berichtigung sowie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb des gesetzlichen Rahmens das Recht auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung bzw. Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit bei der Verantwortlichen, der Grosser und Gruber GmbH, sowie das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde zu.
Der Kunde ist verpflichtet, der Grosser und Gruber GmbH Änderungen seiner persönlichen Daten bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Zur Sicherstellung der Sicherheit, zum Schutz vor Vandalismus sowie zur Aufklärung von Vorfällen wird der Innenbereich von Smiley’s Play Garden videoüberwacht. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zur Gefahrenabwehr und Wahrung der Ordnung.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, der wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
